Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen, die von uns erstellt und gefertigt wurden, dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich auf unser Verlangen hin an uns zurückzureichen.
Die von uns erstellten Wärmebedarfsberechnungen, Revisionspläne, Verlegepläne, Beleuchtungs- und Lichtstärke-berechnungen etc. sind nur geschuldet, wenn sie vom Kunden explizit in Auftrag gegeben werden. Die Vorlage ist kostenpflichtig.
Die DIN stellt ein Sammelwerk von Richtlinien dar. Sie unterliegt immer der fachlichen Bewertung, wirtschaftlich und technisch machbar zu sein. Diesbezüglich findet die DIN bei unseren Bauvorhaben dahingehend Anwendung, insoweit sie sich mit unseren jahrelangen Erfahrungswerten, fachlichen Ausführungen und konstruktiven Vorgehensweisen deckt. Alle Arbeiten werden von uns nach den gesetzlich vorgeschriebenen allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Wir lehnen hiermit jegliche Mängelrügen und Gewährleistungen, die die Auslegung, Interpretation, Mehrfachdeutungen und Meinungen, Nichtdurchführbarkeit sowie Schnittstellenkooperationsmängel anderer Gewerke der DIN betreffen, ausdrücklich ab.
Alleinig weisungsbefugt uns gegenüber ist nur der Auftraggeber/in persönlich.
Absprachen und Änderungen bezüglich Konstruktionen, Massen, Zusatzarbeiten, Dienstleistungen etc. werden aus-drücklich nur zwischen unserem Bauleiter und dem Auftraggeber/in besprochen und umgesetzt. Alle Änderungswünsche Ihrerseits müssen schriftlich fixiert werden. Sollte seitens des Auftraggebers der Einsatz von Dienstleistern wie Baubetreuern, Ingenieuren für technische Ausrüstung, Baubetreuungsgesellschaften etc. geplant sein, muss dies vor Beginn der Maßnahme mit uns vertraglich fixiert werden. Sollte es später während der Bauphase zum Einsatz solcher Dienstleister kommen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. dem Auftraggeber einen erhöhten Dokumentations- und Logistikaufwand sowie zusätzliche Baubegehungskosten in Rechnung zu stellen.
Sollte es während der Bauphase zu Änderungen der Verlegearten, Konstruktionen, Bauplänen, Installationszonen etc. kommen und sich daraus geänderte Massen, Längen und Stückzahlen ergeben, erfolgt hierüber eine gesonderte Rechnungsstellung.
Eventuelle Abweichungen und Auslegungen von allgemein standardisierten Angebotstexten bezüglich Herstellern und Typenangaben etc. behalten wir uns vor und obliegen unserer fachlichen Entscheidung. Diese Änderungen werden immer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, unserer fachlichen Präsenz und unter gleichen Qualitätsstandards von uns vorgenommen.
Bei gewerksübergreifenden Arbeiten obliegt die Schnittstellenkoordination dem Auftraggeber; der Einbau des notwendigen Equipments, das Herstellen der Funktion, des messtechnischen Protokolls sowie evtl. Fehlerdiagnostik obliegt dem zuständigen Gewerk (z. B. Radio- und Fernsehtechnik, EDV-Technik etc.).
Zur Erstellung bautechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten müssen zur Unterbringung notwendiger Installationen und Rohrleitungssysteme lt. DIN 1053-1/1 je nach Erforderlichkeit evtl. Kernbohrarbeiten durchgeführt werden. Diese evtl. erforderlichen Kernbohrarbeiten gehören nicht zu unserem Gewerk und nicht zu unserem angebotenen Leistungsumfang (nur Bohr-, Schlitz- und Stemmarbeiten) und werden vom ausführenden Gewerk/Kernbohrunternehmen gesondert in Rechnung gestellt.
Das Durchdringen von Konstruktionen, wie Mauerwerk, Fundamenten, Stürzen, Betondecken etc. und die damit einhergehende Schwächung dieser Konstruktionen hat evtl. Auswirkungen auf deren Tragfähigkeit und bauphysikalische Eigenschaften. Diese Auswirkungen sind nicht von uns zu erkennen, auch können wir diese nicht bewerten. Dies obliegt ausschließlich dem ausführenden Kernbohrunternehmen und/oder zugelassenen Statikern, Planungsingenieuren oder Architekten.
Etwaige daraus resultierende Schwächungen und Schäden und sich hieraus ergebende Mängelrügen bzw. Gewährleistungsansprüche lehnen wir ausdrücklich ab und verweisen auf die zuständigen Gewerke, wie Statiker etc.
Das Schließen der durch unsere Sanierungsarbeiten entstandenen Mauerschlitze, Durchbrüche, Fräsungen etc. gehört nicht zu unserem Leistungsumfang und wird durch zuständige Gewerke ausgeführt.
Evtl. von uns verwendete Gipsbinder zum punktuellen Befestigen von Rohren, Leitungen, Schalterdosen, Verteilungen etc. entsprechen nur grober Befestigungsstruktur. Sie müssen entsprechend der gewünschten Oberflächenbeplankung vom zuständigen Gewerk (z. B. Maler) nachgearbeitet werden.
Evtl. in den Mauerschlitzen verbleibender Fräßstaub muss bei Bedarf vor dem Verschließen ebenfalls durch zuständiges Gewerk lt. DIN entfernt werden.
Für Schäden, die während der Sanierung (gerade bei Altgebäuden im Bestand) am Mauerwerk bzw. der Mauerbeplankung der angrenzenden Räumlichkeiten oder der Montageumgebung – bedingt durch zu dünnes Mauerwerk, instabile Vermauerung, weiche Speisfugen ohne ausreichende Klebekraft, lose oder gerissene Fliesen, zu weiche, sich herausdrückende Steine, entstandene Risse oder Ausfransungen durch Stemm- oder Bohrarbeiten sowie generelle statische Problematiken der Konstruktionen etc. – entstehen, übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung. Gleiches gilt für alte Rohrleitungen des Heizungs- und Sanitärgewerkes, insbesondere alte Lötstellen, Lochfraß, Oxidationen, mangelhafte Gewindeverpackungen und Dichtungen, lose Verschraubungen etc.
Das Fundament-Erdungssystem wurde nicht von uns errichtet. Dessen konstruktive Eigenschaften sind weder von uns zu erkennen, noch ist darüber eine fundierte Aussage zu treffen. Insbesondere ist die geforderte Niederohmigkeit zwischen den Anschlussteilen kleiner = 0,2 Ohm messtechnisch nicht nachweisbar.
Somit können die allgemein anerkannten Regeln der Technik von uns nicht eingehalten werden. Wir äußern hiermit ausdrücklich unsere Bedenken und lehnen jegliche Gewährleistung und diesbezügliche Mängelrügen ab.
Unter ausdrücklichem Vorbehalt und Wahrung eines Mindestschutzes binden wir den vorhandenen Fundamenterder in unseren Potenzialausgleich mit ein.
Gerne beraten wir Sie über eine sach- und normgerechte Installation eines Fundament-Erdungssystems bzw. Ringerders.
Wir verweisen ausdrücklich auf die in den (dem Kunden übergebenen) Bedienungsanleitungen und Produkbeschreibungen aufgeführten und einzuhaltenden Wartungsintervalle für sämtliche von uns gelieferten/installierten Produkte. Nach Auftragserteilung führen wir diese Wartungen gerne aus.
Unsere Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart wird – sofort fällig, Zahlungseingang ohne Abzüge bei uns spätestens 1 Woche nach Rechnungsstellung. Pauschalierte Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der gelieferten Waren sowie der geleisteten Arbeitsstunden unter Bezugnahme auf das komplette Auftragsvolumen erfolgen wöchentlich. Diese Abschlagsrechnungen werden pauschaliert gestellt und sind ebenfalls sofort fällig, Zahlungseingang spätestens 1 Woche nach Rechnungsstellung. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Die Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen behalten wir uns vor.
Der Auftraggeber/in kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Wir behalten uns vor, vor Beginn – spätestens jedoch am Tag des Montagebeginns – 10 bis 20 % der Auftragssumme als Anzahlung in Rechnung zu stellen.
Soweit kein Eigentumsverlust gem. §§ 946 ff. BGB vorliegt, behalten wir uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum vollständigen Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Johann Resch GmbH
Saarbrücker Str. 299
66125 Saarbrücken- Dudweiler
Tel. 06897-72210
Fax: 06897-765943
E-Mail: info@resch-heizung-sanitaer.de
Amtsgericht Saarbrücken HRB-Nr. 7606